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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Invisia AG

Gültig ab dem 1.1.2025 für die Schweiz und die Europäische Union
AGB als PDF herunterladen.

Einleitung

Willkommen bei der Invisia AG! Ihr Vertrauen ist unsere höchste Priorität, und wir freuen uns, Ihnen hochwertige Lösungen im Bereich Lade-, Energie- und Nebenkosten-Management anzubieten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, die Rechte und Pflichten sowohl der Invisia AG als auch unserer
geschätzten Kunden klar zu regeln. Unser Ziel ist es, Ihnen ein reibungsloses und transparentes Kundenerlebnis
zu bieten. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind stets für Sie da.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Produkte, Dienstleistungen und Angebote der Invisia AG (Invisia Ltd, Invisia SA, nachfolgend „Invisia“), einschliesslich Warenlieferungen, Cloud-Software-Lösungen und Installationsleistungen.
Unsere AGB sind integraler Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Abweichungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Invisia bestätigt wurden. Die Zusicherungen aus Offerte oder Verträgen gelten vor diesen AGB.
Für Sie als unser Kunde bedeutet dies: Maximale Transparenz und Sicherheit bei jedem Geschäftsabschluss.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Invisia und Ihnen kommt zustande durch:

  • Schriftliche Bestätigung Ihrer Bestellung;
  • Annahme eines von uns erstellten Angebots;
  • Zahlung einer Rechnung oder
  • Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen.

Wir möchten, dass Ihre Entscheidungen stets gut informiert sind. Alle unsere Angebote, sei es auf unserer Website, in Prospekten oder anderen Medien, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Falls unvorhersehbare Probleme auftreten, wie zum Beispiel Lieferengpässe, informieren wir Sie unverzüglich und suchen gemeinsam nach einer optimalen Lösung.

3. Leistungen von Invisia

Als Ihr verlässlicher Partner bieten wir:

  • Cloud-basierte Software für die einfache Abrechnung von Energie-, Lade- und Nebenkosten;
  • Beratung, Planung und Installation von Ladeinfrastruktur und Energiemanagementsystemen;
  • Wartung und Support unserer Systeme und Software.

Wir setzen auf proaktive Kommunikation. Geplante Wartungen teilen wir Ihnen über unsere Status-Website und, falls sie sich dafür angemeldet haben, per E-Mail mit. Falls möglich werden Ihnen diese im Voraus mitgeteilt.
Systemausfälle sind leider nicht zu vermeiden, werden aber von Invisia unverzüglich bearbeitet und kommuniziert.

4. Lieferung und Gefahrenübergang

Wir verstehen, wie wichtig pünktliche Lieferungen für Sie sind. Liefertermine werden von uns gewissenhaft geplant, gelten jedoch als unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten
werden können, so können Sie oder Invisia von der Bestellung oder dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an Sie oder den Transporteur über. Bitte prüfen Sie die Lieferung bei Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Schäden.
Sollten Sie Schäden oder Fehler feststellen, melden Sie dies bitte umgehend an Invisia und bei Transportschäden ebenfalls an den Transporteur.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise: Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Zahlungsarten: Wir bieten Ihnen flexible Zahlungsmöglichkeiten, darunter Vorkasse, Rechnung
oder andere gängige Methoden. Zahlungsfristen: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Vorkasse-Zahlungen erfolgen vor Lieferbeginn. Verzug: Sollten Zahlungen verspätet erfolgen, berechnen
wir Zinsen gemäss Art. 104 OR sowie allfällige Mahnkosten und den entstandenen Aufwand. Unsere oberste
Priorität bleibt jedoch, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. Wir kümmern uns dabei um alle notwendigen Formalitäten in entsprechende Register.

6. Nutzungsrechte

Sie erhalten ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an unserer Software, ausschliesslich für die im Vertrag festgelegten Zwecke. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung ist der Zugriff auf interne Server oder die Weitergabe der Software an Dritte nicht gestattet. Sie dürfen die Software nicht auf ein anderes System oder Datenträger übertragen, diese nicht verändern, disassemblieren oder dekodieren. Unser Ziel ist es, Ihre Sicherheit und die Integrität unserer Systeme zu gewährleisten. Die die Montage-und Einbauvorschriften müssen beachtet werden, die Produkte dürfen nicht überlastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen werden, und es dürfen keine ungeeigneten Fremdteile verwendet worden sein. Die Installation und der Betrieb müssen fachgerecht und gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den Invisia-Vorgaben ausgeführt werden.

7. Gewährleistung

Invisia leistet, sofern der Kunde die Prüfungs-und Rügeobliegenheiten gemäss Gesetz einhält, während der Dauer von 2 Jahren ab erster Inbetriebsetzung Gewähr für die Funktionen und die vertraglich festgelegten Leistungen und Charakteristiken der Systeme, sofern Invisia oder ein geschulter und konzessionierter Vertragspartner von Invisia die Schemata entwirft, die Programmierung vornimmt, die Systeme einreguliert und in Betrieb nimmt. Die Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

8. Haftung

Ihre Zufriedenheit steht im Mittelpunkt. Deshalb haftet Invisia für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Wir übernehmen keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Projektbetrag. Invisia schliesst jede weitere Haftung, unabhängig von der Haftungsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich aus, insbesondere für die Lieferungen und Leistungen von Dritten oder Partnerfirmen von Invisia. Dies dient dazu, die Kosten für unsere Kunden fair und transparent zu halten. Besondere Risiken, wie Verzögerungen durch höhere Gewalt, sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9. Garantie

Für eigene Geräte-und Komponentenlieferungen leistet Invisia eine Garantie während 2 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material-oder Fabrikationsfehler. Im Garantiefall wird das Gerät nach Wahl von Invisia repariert oder ersetzt, allfällige andere Ansprüche des Kunden werden wegbedungen. Der Garantieanspruch des Kunden erlischt bei technischem Eingriff und Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchs-oder Wartungsanleitungen von Invisia zurückzuführen sind. Für elektrische Installationen werden konzessionierte Installationsfirmen zugezogen, ohne dass dadurch eine Beschränkung der Garantie erfolgt. Bei Fremdmaterial gelten die Garantiebedingungen des Herstellers bzw. des Lieferanten. Bei Nichterfüllung der Zahlungs-bedingungen erlischt die Garantiepflicht.

10. Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen der Schweiz und der EU. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit auf unserer Website abrufbar ist. Sie gewähren uns das Recht ihre allgemeinen Daten und ihre personenbezogenen Daten so weit zu verarbeiten, speichern und nutzen, wie dies zu unserem Auftrag notwendig ist. Sie sichern uns ebenfalls zu, dass sie das Recht dazu haben, diese allgemeinen Daten und ihre personenbezogenen Daten (z.B. Bewohner) im Rahmen dieses Auftrags an uns weiterzugeben.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Unsere Verträge sind darauf ausgelegt, langfristig für Sie da zu sein. Sie laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wiederkehrende Leistungen, wie Abonnements, verlängern sich automatisch um ein Jahr. Sie können jedoch jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Winterthur, Schweiz. Wir setzen jedoch auf eine konstruktive und kundenorientierte Lösung im Dialog. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der EU-Gesetze. Die deutschsprachige Version dieser AGB ist bei Nichtübereinstimmungen mit der Version in einer anderen Sprache massgebend.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt. Wir verpflichten uns, eine Regelung zu finden, die Ihrem Interesse am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB werden Ihnen rechtzeitig
mitgeteilt. Ihr Feedback ist für uns dabei stets willkommen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Invisia AG
Katharina-Sulzer-Platz 4
8400 Winterthur
Schweiz

+41 52 770 07 24
hallo@invisia.ch

Invisia AG, Winterthur, 20. Dezember 2024