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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Invisia AG / Stand 1.10.18

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Bestellungen von Waren aus dem Produktsortiment der Invisia AG sowie für alle Dienstleistungen, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Invisia AG in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2
Vertragspartner des Kunden ist die Invisia AG, Hertistrasse 2, 8442 Hettlingen, Schweiz, Tel. + 41 52 770 07 24, E-Mail: hallo@invisia.ch (nachfolgend «Invisia»)mit Geschäftsräumlichkeiten am Katharina-Sulzer-Platz 4, 8400 Winterthur.

1.3
Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen Invisia und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von Invisia ausdrücklich undschriftlich akzeptiert werden. Invisia akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden oder von Partnerfirmen.


2. Bestellprozess, Offertstellungund Vertragsabschluss

2.1
Die Angebote in Katalogen oder auf der Website von Invisia gelten nicht als bindende Offerten. Bei persönlich, telefonisch, per Post oder per Fax eingehenden Bestellungen kommt ein Vertrag erst durch die Annahmeerklärung von Invisia, d.h. einer per E-Mail, per Post oder per Fax versandten Auftragsbestätigung an den Kunden, spätestens jedoch durch den Versand der bestellten Ware oder der Abholungsbenachrichtigung, zustande.

2.2
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Invisia vor, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde per E-Mail informiert. Allfällige für die bestellten Waren bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet.

2.3
Sollte sich nach Abschluss der Vertrags herausstellen, dass die bestellten Waren entweder teilweise oder insgesamt infolge höherer Gewalt oder aus anderen, nicht von Invisia zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden können, ist Invisia berechtigt, vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde per E-Mail informiert. Allfällige für die entsprechenden Waren bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden entweder vollumfänglich (im Falle eines vollständigen Rücktritts) oder in Bezug auf die nicht lieferbaren Waren (im Falle eines Teilrücktritts) zurückerstattet. Der Kunde kann keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.

2.4
Die schriftlichen Offerten von Invisia für die Entwicklung von Systemen und die Erbringung von Beratungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-oder sonstigen Leistungen sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für Invisia unverbindlich. Invisia behält sich auch bei schriftlich bestätigten Offertpreisen entsprechende Anpassungen vor, sollten sich während der Auftragsausführung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen Änderungen unserer Kalkulationsgrundlagen ergeben.

2.5
Sämtliche Informationen, Dienstleistungsbeschreibungen, Fotos, Mediendaten, Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. erfolgen auf dem Internetauftritt von Invisia ohne Gewähr. Invisia übernimmt auch für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partnershops keine Haftung.

2.6
Sämtliche Produkt-und Projektbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text-und Mediendaten, Pläne, Systeme, Schemata, Modelle und Designsstammen – ausser wo ausdrücklich anders gekennzeichnet – von Invisia und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch Invisia. Mit diesen zusammenhängende Immaterialgüterrechte bleiben in jedem Fall das geistige Eigentum von Invisia.


3. Lieferung

3.1
Entscheidet sich der Kunde für den Versand von Ware, wird er per E-Mail benachrichtigt, wenn die Ware dem Frachtführer zum Versand übergeben worden ist. Die Auswahl des Frachtführers bleibt Invisia vorbehalten. Bei Lieferungen ins Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Gesamtpreis nicht enthalten sind.

3.2
Die Gefahr der Sache geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über. Die Ware wird von Invisia gegen Transportschäden versichert, soweit der Warenwert die maximale Haftungslimite des Frachtführers übersteigt. Versichert ist der tatsächlich entstandene Schaden auf dem Versandweg, maximal der Warenwert zum Zeitpunkt der Bestellung. Zwecks Wahrung der Ansprüche gegenüber dem Frachtführer und/oder der Versicherung hat der Kunde die Ware bei Annahme der Sendung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei äusserlich erkennbaren Transportschäden oder Mengendifferenzen muss der Kunde beim Frachtführer einen genauen und detaillierten Vorbehalt anbringen. Äusserlich nicht erkennbare Transportschäden oder Mengendifferenzen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen dem Kundendienst von Invisia (Tel. + 41 52 770 07 24 oder E-Mail: hallo@invisia.ch) anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Durch vorbehaltslose Annahme (im Falle äusserlich erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) oder nach Ablauf der fünftägigen Frist (im Falle äusserlich nicht erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) verwirkt der Anspruch gegenüber dem Frachtführer und/oder der Versicherung.

3.3
Der Kunde ist zur Annahme der Sendung verpflichtet. Erweist sich eine Sendung als unzustellbar und wird die Ware vom Frachtführer an Invisia retourniert, behält sich Invisia vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgenommenen Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zu verzichten. Invisia ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

3.4
Entscheidet sich der Kunde für die Abholung der Ware in den Räumlichkeiten von Invisia, wird er per E-Mail benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereit steht. Die Gefahr der Sache geht mit der Abholungsbenachrichtigung auf den Kunden über. Zur Abholung muss der Kunde die Abholungsbenachrichtigung und einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Führerausweis, Pass, etc.) vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Abholungsbenachrichtigung bei Invisia abzuholen. Holt der Kunde die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist ab, behält sich Invisia vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgeholten Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zu verzichten. Invisia ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

3.5
Die von Invisia genannten Lieferfristen gelten nur als Richtwerte. Diese sind nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich bekannt zu gebenden Nachfrist von mindestens 30 Tagen von der getätigten Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.


4. Preis und Zahlung

4.1
Alle Preise auf der Website oder in Katalogen von Invisia sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, exklusive der vorgezogenen Recyclinggebühr und exklusive Urheberrechtsabgaben. Versand-und allfällige weitere Zusatzkosten (z.B. Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich verrechnet. Bei durch Invisia erbrachten Entwicklungs-, Beratungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage- oder sonstigen Leistungen verstehen sich die Preise netto. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

4.2
Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, per Barzahlungoder per Kartenzahlung bei Selbstabholung, per PayPal, per Kreditkarte oder per Rechnung. Beim Kauf auf Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 10 Tagen zu begleichen. Ansonsten kann Invisia die Bestellung annullieren. Invisia kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Für von Invisia zu erbringende Entwicklungs-, Beratungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-oder sonstige Leistungen kann mit dem Kunden die Leistung einer Anzahlung vereinbart werden.

4.3
Der vereinbarte Preis, Versand-und allfällige weitere Zusatzkosten sind sofort zur Zahlung fällig. Mit erstmaliger Zustellung bzw. erfolglosem Zustellversuch der Ware, erstmaliger Abholung bzw. mit Ablauf der zehntägigen Abholfrist (vgl. Ziff. 3.4) resp. mit Ablauf der Zahlungsfristen bei Zahlung per Rechnung(vgl. Ziff. 4.2) gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Invisia steht es frei, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis alle fälligen Forderungen getilgt sind. Invisia behält sich zudem vor, nach Ablauf einer von ihr angesetzten Nachfrist von mindestens 10 Tagen, auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden vollständig oder teilweise zu verzichten, allfällig bereits gelieferte Ware vollständig oder teilweise zurückzufordern und Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bzw. im Zusammenhang mit dem getätigten Kauf bzw. dem in Auftrag gegebenen Projekt im Eigentum von Invisia. Der Kunde ermächtigt Invisia, einen entsprechenden Eintrag auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.


6. Rückgaberecht

6.1
Invisia gewährt dem Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht während einer Frist von 14 Tagen ab erstmaliger Zustellung oder Abholung der Ware. Das Rückgaberecht steht unter der Voraussetzung, dass die Ware unbeschädigt ist, keine Gebrauchsspuren aufweist und vollständig (einschliesslich allem Zubehör und sonstigen Verpackungsbeilagen) in der Originalverpackung und unter Beilage des Lieferscheins/Garantiescheins zurückgegeben wird. Ausdrücklich ausgenommen vom Rückgaberecht sind Fälle des Missbrauchs gemäss eigenem Ermessen von Invisia. In allen Fällen erfolgt der Rücktransport bzw. die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden.

6.2
Invisia hat das Recht, den Preis in Form eines Gutscheins zurückzuerstatten und behält sich vor, auf eine Erstattung allfälliger weiterer Zusatzkosten (z.B. Kosten für den ursprünglichen Versand, Transport oder Montage) zu verzichten.


7. Gewährleistung und Haftung

7.1
Invisia leistet, sofern der Kunde die Prüfungs-und Rügeobliegenheiten gemäss Gesetz einhält, während der Dauer von 2 Jahren ab erster Inbetriebsetzung Gewähr für die Funktionen und die vertraglich festgelegten Leistungen und Charakteristiken der Systeme, sofern Invisia die Schemata entwirft, die Programmierung vornimmt, die Systeme einreguliertund in Betrieb nimmt. Für elektrische Installationen können von Invisia genehmigte Drittfirmen zugezogen werden, ohne dass dadurch eine Beschränkung der Garantie erfolgt, sofern die Arbeiten durch konzessionierte Installationsfirmen ausgeführt werden. Ist die Funktion des Systems während der Gewährleistungsfrist gestört, so führt Invisia die Störungsbehebung kostenlos durch, sofern Invisia während der Normalarbeitszeit von der Störung in Kenntnis gesetzt wurde; allfällige andere Ansprüche des Kunden werden wegbedungen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in jedem Fall nur dann, wenn die von Invisia entwickelten Systemlösungen nach den Vorgabenvon Invisia installiert wurden, wenn keine Fremdeingriffe vorgenommen wurden und eine sachgemässe Wartung gewährleistet war. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt bei technischem Eingriff und Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung derGebrauchs-oder Wartungsanleitungen von Invisia zurückzuführen sind. Ferner erlischt bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen die Gewährleistung durch Invisia.

7.2
Für eigene Geräte-und Komponentenlieferungen im neuen Zustand leistet Invisia eine Garantie während 2 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material-oder Fabrikationsfehler. Im Garantiefall wird das Gerät nach Wahl von Invisia repariert oder ersetzt, allfällige andere Ansprüche des Kunden werden wegbedungen. Vor Übergabe von Speichermedien an Invisia hat der Kunde von auf Computern, Harddisks oder anderen Speichermedien gespeicherten Daten Sicherungskopien anzufertigen, da diese (z.B. bei einer Reparatur) verloren gehen oder beschädigt werden können. Eine Haftung von Invisia für Datenverlust und Datenbeschädigung ist ausgeschlossen. Der Garantieanspruch des Kunden erlischt bei technischem Eingriff und Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchs-oder Wartungsanleitungen von Invisia zurückzuführen sind. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantiepflicht. Bei Fremdmaterial gelten die Garantiebedingungen des Lieferanten.

7.3
Für gelieferte und vom Kunden installierte Teile haftet und leistet Invisia nur dann Gewähr, wenn Mängel bei einer ordnungsgemässen Prüfung der Ware nicht erkennbar waren und die verkauften Produkte bestimmungsgemäss eingesetzt werden. Ferner müssen die Montage-und Einbauvorschriften beachtet werden, die Produkte dürfen nicht überlastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen werden, und es dürfen keine ungeeigneten Fremdteile verwendet worden sein. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt sein.

7.4
Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) auf derWebsite oder in Katalogen von Invisia unterliegen einem Irrtumsvorbehalt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit des Kunden richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

7.5
Invisia schliesst die Haftung unabhängig von der Haftungsgrundlage, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich aus. Insbesondere für von Dritten oder Partnerfirmen von Invisia gelieferte Sachen und erbrachte Entwicklungs-, Beratungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage- oder sonstige Leistungen übernimmt Invisia keinerlei Haftung.


8. Softwarenutzung

8.1
Soweit im Auftragsumfang Software enthalten ist, räumt Invisia dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nur projektbezogenes Recht ein, die gelieferte Software einschliesslich ihrer Dokumentation zu nutzen. Diese Nutzungslizenz gilt ausschliesslich für den Eigengebrauch des Kunden auf dem bezeichneten System und am bezeichneten Ort. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Kopien dürfen nur zu Archiv-und Sicherstellungszwecken angefertigt werden. Die Benützung der Software wird in einer abzuschliessenden speziellen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und Invisia geregelt.


9. Datenschutz

9.1
Invisia bearbeitet Personendaten des Kunden unter strikter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes.

9.2
Invisia erhebt, speichert, nutzt und bearbeitet die Personendaten des Kunden nur im Einklang mit der speziellen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und Invisia sowie den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen von Invisia. Diese sind auf der Website als PDF Download in druckbarer Form abrufbar.

9.3
Der Kunde sichert die Einhaltung aller Rechtsvorschriften hinsichtlich der Aufzeichnung und/oder Verarbeitung von Bild, Ton und personenbezogenen Daten zu und hält Invisia aus etwaigen Verletzungen dieser Vorschriften schadlos.


10. Schlussbestimmungen

10.1
Sollte irgendeine Klausel in diesen AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

10.2
Materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, ist ausschliesslich anwendbar.

10.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder ansonsten aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und Invisia, unbesehen von deren Rechtsnatur, ergeben, Winterthur, Schweiz.

10.4
Die deutsche Version dieser AGB ist bei Nichtübereinstimmungen mit der Version in einer anderen Sprache massgebend.

Winterthur, September 2018
Invisia AG