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Die Schlusskontrolle nach der Inbetriebnahme des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch

Sicherheit gewährleisten: Die Schlusskontrolle nach der Inbetriebnahme des ZEV

Die Gewährleistung der Sicherheit ist bei elektrischen Installationen von höchster Bedeutung. Elektrische Installationen sollten entsprechend den anerkannten Grundsätzen der Technik erstellt, angepasst, gewartet und überprüft werden, um sicherzustellen, dass weder Personen noch Eigentum oder Tiere während des Betriebs gefährdet werden. Dies erfordert nicht nur die Einhaltung der geltenden Normen, sondern auch eine sorgfältige Planung und Umsetzung durch qualifizierte Fachkräfte.

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV), inklusive der Installation der Privatzähler und dem Aufsetzen des Messsystems, steht eine entscheidende Phase zur Gewährleistung der Sicherheit an:
Die Schlusskontrolle durch den Elektroinstallateur oder die Elektroinstallateurin. Diese abschliessende Überprüfung ist von erheblicher Bedeutung, um die ordnungsgemässe Funktion und Sicherheit des Systems zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dokumentiert und in einem Mess- & Prüfprotokoll, auch Sicherheitsnachweis (SiNa) genannt, festgehalten.

Der Elektroinstallateur oder die Elektroinstallateurin trägt nach der Inbetriebnahme des ZEV folgende Verantwortlichkeiten:

  • Der Sicherheitsnachweis muss spätestens zwei Monate nach der Inbetriebnahme des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch einer unabhängigen Kontrollinstanz vorgelegt werden.
  • Eine Beglaubigung durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist erforderlich.

Der Sicherheitsnachweis soll den Vorgaben der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen entsprechen. Im Allgemeinen wird überprüft, ob alle Installationen in einwandfreiem Zustand sind und weder Personen noch Eigentum oder Tiere gefährdet sind.

Gemäss Art. 37 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen sollte der Sicherheitsnachweis folgende Punkte umfassen:
  1. Die Adresse der Installation/Adresse des Eigentümers
  2. Eine Beschreibung der Installation, inklusive der Besonderheiten
  3. Die Kontrollperiode
  4. Der Name und die Adresse des Installateurs
  5. Die Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle
  6. Der Name und die Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen
  7. Die Unterschriften der Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben
  8. Die Unterschrift von einer Person, die in der Installationsbewilligung aufgeführt ist
  9. Der technische Inhalt gemäss den durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgelegten Bestimmungen

Zusätzlich zum Sicherheitsnachweis kommen im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch keine wesentlichen Änderungen bei der Kontrolle der Niederspannungsinstallationen dazu. Periodische Kontrollen werden wie gewohnt durchgeführt. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kVA besteht die Möglichkeit, dass ausserdem eine Stichprobenkontrolle durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat durchgeführt wird.

Bei Neuerstellung, Änderung oder Instandsetzung einer elektrischen Installation in einem ZEV hat der einzelne Eigentümer oder die einzelne Eigentümerin dafür zu sorgen, dass der beauftragte Elektroinstallateur vor Übergabe der Installation eine Schlusskontrolle durchführt und diese in einem Sicherheitsnachweis dokumentiert. Der Eigentümer der Installation oder gegebenenfalls der Vertreter des ZEV hat den Sicherheitsnachweis sodann dem Netzbetreiber einzureichen.

Cover ZEV Checkliste

Checkliste

6 Schritte zur Gründung eines ZEV

Diese Checkliste dient als umfassender Leitfaden zum Thema Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), eine innovative Lösung zur Optimierung des Eigenverbrauchs und zur Förderung der Nachhaltigkeit in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen.

Die Checkliste behandelt die Vorteile des ZEV wie Kosteneinsparungen, Förderung erneuerbarer Energien, Steigerung der Energieunabhängigkeit und Flexibilität in der Energieversorgung. Zudem wird die Gründung eines ZEV beschrieben. Von den Voraussetzungen und Vertragsmodalitäten über die Genehmigungsverfahren bis hin zum Betrieb, einschliesslich der Rolle der Energieversorger und der Notwendigkeit, die Teilnahme am ZEV klar und transparent zu regeln.

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Zusammenfassend ist die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch kein neues Phänomen, erfährt jedoch verstärkte Nachfrage durch die zunehmende Relevanz von nachhaltigen und umweltfreundlichen Lösungen.

Viele sicherheitsrelevante Aspekte können trotz ZEV gemäss den aktuellen Normen abgedeckt werden, ohne das bestehende und bewährte System wesentlich zu verändern. Nichtsdestotrotz liegt es in der Verantwortung der Eigentümer, jegliche Veränderungen an den elektrischen Installationen oder Eigentumsverhältnissen den Netzbetreibern gegenüber zu kommunizieren.

Durch die konsequente Einhaltung der relevanten Sicherheitsmassnahmen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten kann die zuverlässige und sichere Nutzung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch gewährleistet und damit ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden.

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