Vertraglich Rahmenbedingungen in einem ZEV
1. Wann und von wem wird die Energie genutzt?
In einem Mehrfamilienhaus existieren unterschiedliche Parteien mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenzen:
3. Stock Frau Müller:
Frau Müller ist alleinstehend und arbeitet Vollzeit im Home-Office. Sie beansprucht tagsüber Energie und kann vom selbstproduzierten Strom voll profitieren.
2. Stock Herr Meyer:
Herr Meyer ist alleinstehend und arbeitet Vollzeit ausserhalb im Büro. Er kann tagsüber nicht direkt vom selbstproduzierten Strom profitieren.
1. Stock Familie Muster:
Die Familie Muster besteht aus Herrn und Frau Muster, sowie Ihren 2 Kindern. Beide Elternteile arbeiten sowohl vor Ort als auch zu Hause. Sie nutzen überdurchschnittlich viel Energie, da sie ein Elektroauto besitzen und einen grösseren Haushalt führen als die anderen zwei Parteien im Haus.
Die unterschiedlichen Präferenzen und Bedürfnisse führen zu einem variierenden Energieverbrauch der verschiedenen Parteien. Im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch profitieren die Parteien demnach unterschiedlich vom erzeugten Solarstrom, da sich sowohl der Stromverbrauch als auch die Stromerzeugung im Tagesverlauf ändern. Mit der Anwendung des intelligenten Systems von Invisia hat der Verbund den Vorteil, dass auch Personen, die sich tagsüber nicht im Gebäude aufhalten, vom Solarstrom profitieren können, indem dieser beispielsweise zur Warmwasseraufbereitung oder Heizung genutzt wird.
2. Wer misst die bezogene Energie und rechnet sie ab?
Die Festlegung der Messungs- und Abrechnungsform ist entscheidend für die Korrektheit, Transparenz und Gerechtigkeit des Verbundes. Eine technische Umsetzung des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit Invisia folgt folgenden Schritten: Als erstes wird der ZEV initiiert und private Energiezähler bei jeder mitmachenden Partei installiert. Alle Messungen werden mittels Kommunikation auf das lokale Management von Invisia geführt. Somit werden alle internen Energie Verbräuche unabhängig vom Energieversorgungsunternehmen abgerechnet. Vom EVU fällt lediglich eine Rechnung für den Bilanzzähler an.
3. Wie sind die Eigenturmsverhältnisse?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse unterschieden. Zum einen gibt es den Dienstbarkeitsvertrag, wenn der ZEV unter mehreren Eigentümer*innen erstellt wird. Zum anderen gibt es den Mietvertragszusatz, wenn der ZEV im Rahmen eines Mietverhältnisses betrieben wird.
Dienstbarkeitsvertrag: ZEV unter mehreren Eigentümern
- Im Dienstbarkeitsvertrag sichern die ZEV-Beteiligten das Fortbestands- und Mitbenutzungsrecht an der Photovoltaik-Anlage für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer.
- Die Solarstrom-Belieferungs- beziehungsweise Bezugspflicht und weitere Nebenpflichten werden geregelt.
Mietvertragszusätze: ZEV in einem Mietverhältnis
- Bei einem Neubau kann der Anschluss der Erstmieter an den ZEV durch einen (integrierten) Vertragszusatz zum Mietvertrag erfolgen.
- Bei komplexeren Situationen bedarf es spezifischer Regelungen. Etwa wenn Grossverbraucher am ZEV partizipieren, die Anspruch auf freien Netzzugang haben. Oder wenn zusätzliche (behördliche) Vorgaben zur Stromqualität zu beachten sind.
Zusätzlich verzichten die Grundeigentümer für maximal 30 Jahre auf den Ausstieg aus der Gemeinschaft, um den ZEV langfristig zu sichern und die Anlageninvestition zu schützen.
Nach der Klärung der obenstehenden drei Fragen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein ZEV gelegt, die die Grundlage für einen gerechten, korrekten und funktionsfähigen Betrieb des Systems bilden. Diese vertraglichen Regelungen stellen sicher, dass die Nutzung und Abrechnung der Energie transparent und fair erfolgt. Ebenfalls sollen die individuellen Bedürfnisse der Parteien berücksichtigt werden. Durch die klare Festlegung der Eigentumsverhältnisse sowie der Mess- und Abrechnungsverfahren wird die rechtliche Sicherheit des ZEV gewährleistet und potenzielle Streitigkeiten minimiert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen tragen wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Teilnehmenden zu stärken und einen reibungslosen Betrieb des ZEV zu ermöglichen.
Checkliste
6 Schritte zur Gründung eines ZEV
Diese Checkliste dient als umfassender Leitfaden zum Thema Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), eine innovative Lösung zur Optimierung des Eigenverbrauchs und zur Förderung der Nachhaltigkeit in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen.
Die Checkliste behandelt die Vorteile des ZEV wie Kosteneinsparungen, Förderung erneuerbarer Energien, Steigerung der Energieunabhängigkeit und Flexibilität in der Energieversorgung.
Zudem wird die Gründung eines ZEV beschrieben. Von den Voraussetzungen und Vertragsmodalitäten über die Genehmigungsverfahren bis hin zum Betrieb, einschliesslich der Rolle der Energieversorger und der Notwendigkeit, die Teilnahme am ZEV klar und transparent zu regeln.
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