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Fördergelder und Subventionen

Fördergelder und Subventionen für PV-Anlagen und Lademanagement

In der Schweiz gibt es verschiedene Förderprogramme für die Installation von Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastrukturen, die für Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien relevant sein können.

Fördermassnahmen von Bund, Kanton und Gemeinde

In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer wichtiger werden, bieten sich in der Schweiz verschiedene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastrukturen an. Auch diese Programme können insbesondere für Verwaltungen von Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien von grosser Bedeutung sein.

Fördergelder von Photovoltaikanlagen resp. Solaranlagen


1.

Subventionen auf Bundesebene

Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz auf Bundesebene durch Pronovo gefördert.
Pronovo fungiert als anerkannte Zertifizierungsstelle, die für die Registrierung von Herkunftsnachweisen zuständig ist und die Umsetzung der bundesstaatlichen Förderprogramme für erneuerbare Energien übernimmt.


2.

Kantonale und kommunale Förderprogramme

Fördergelder seit 1. Februar 2023: Seit diesem Datum werden die Beiträge von Stadt und Bund subsidiär ausbezahlt, wobei z.B. die Stadt Zürich den Beitrag des Bundes deutlich erhöht. Es müssen separate Anträge bei Stadt und Bund gestellt werden.
Höhere Einspeisevergütung seit 1. Januar 2023: Beispielsweise das Energieversorgungsunternehmen ewz vergütet seit dem 1. Januar 2023 den ökologischen Mehrwert des ins Netz eingespeisten Solarstroms von Solaranlagen. Aktuell werden 5 Rappen pro Kilowattstunde für den Herkunftsnachweis (HKN) zusätzlich ausgezahlt.


3.

Einmalvergütungen (EIV)

Die Einmalvergütungen (EIV) für Solarstromanlagen in der Schweiz ist ein wichtiges Element der Förderung erneuerbarer Energien. Sie sollen die Anfangsinvestitionskosten für die Installation von Solaranlagen senken. Konkret werden bis zu 30% der Investitionskosten vergütet. Die EIV setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen, der pro installiertem Kilowatt (kW) der Anlage berechnet wird. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es Immobilienbesitzern, in Solartechnologie zu investieren, indem sie die Anfangskosten senkt und so den Zugang zu erneuerbaren Energien fördert.


4.

Förderung für kleine und grosse Anlagen

Kleine Anlagen (KLEIV): Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt (kW) kann eine Einmalvergütung (KLEIV) beantragt werden. Die Förderung wird nach der Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Anlagen über 99,9 kW die zusätzliche installierte Leistung nicht gefördert wird. Die Wartezeit bis zur Auszahlung dieser Förderung liegt in der Regel unter einem Jahr.
Grosse Anlagen (GREIV): Anlagen ab 100 kW sind für die Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) berechtigt. Im Gegensatz zu kleineren Anlagen muss die grosse Anlage nicht vor dem Erhalt einer Förderzusage errichtet werden. Auch hier beträgt die Wartezeit bis zum Erhalt der Zusage in der Regel weniger als ein Jahr.


Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität


1.

Finanzielle Zuschüsse für die Installation

Zuschüsse für Grundinstallation: In vielen Gemeinden und Städten werden finanzielle Zuschüsse für die Grundinstallation von Ladeinfrastrukturen gewährt. Diese Zuschüsse können bis zu 60% der Installationskosten abdecken.
Unterstützung für netzwerkfähige Ladestationen: Für Ladestationen, die netzwerkfähig sind und über intelligentes Lastmanagement verfügen, bieten viele Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen ebenfalls finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen an.
Mögliche Förderhöhe: Je nach Projekt und Standort können hohe fünfstellige Beträge als Unterstützung gewährt werden.


2.

Bundesförderprogramm für die Planung

Der Bund hat ein spezielles Förderprogramm für die Planung von Ladeinfrastrukturprojekten ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms wurden insgesamt 4 Millionen Franken bereitgestellt. Diese Mittel sollen die Planung von Projekten unterstützen, die sich auf die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge konzentrieren. Die Studien und Planungen, die im Rahmen dieses Programms gefördert werden, müssen bis Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein. Dieses Programm zielt darauf ab, die Entwicklung und Erweiterung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der Schweiz zu beschleunigen und zu unterstützen.


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